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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. GRUNDSÄTZE
1.1. Anwendungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehung zwischen der KundenMarketing GmbH (nachfolgend „K!M“) und dem Kunden. Sie sind integrierter Bestandteil eines jeden Auftrags. Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Allfällige Änderungen haben nur Gültigkeit, sofern sie von K!M schriftlich bestätigt sind.

 

1.2 Definition
K!M stellt Software, Hardware und Content zur aktiven und passiven Ausstrahlung von digitalen Medien (Video, Bild, Daten, etc.) für die kommerzielle Kommunikation im Innen- und Aussenbereich zur Verfügung. Das Angebot umfasst die Präsentation von digitalen Daten von A-Z. Die Dienstleistungen werden gegen Entgelt angeboten. K!M ist frei in der Wahl der Lieferanten für die Endgeräte (Monitor, Stelen, Beamer, Player, etc.), nachfolgend Werbeträger genannt.

 

1.3. Strategische Geschäftsfelder
K!M beliefert Firmen, die ein Bedürfnis für Werbung und Information haben (nachfolgend Kunde genannt). Ist ein Kunde gewillt, einen Teil seiner vorhandenen Werbezeit auch anderen Werbekunden zur Verfügung zu stellen, wird er zum Partner. Ein Inserent platziert Werbung in Form von Videos und Grafiken für die Dauer einer bestimmten Zeit und an definierten Präsentationsstandorten.

 

1.4. Beizug Dritter
K!M kann jederzeit Dritte hinzuziehen um ihren vertraglichen Verpflichtungen nach zu kommen oder weitere Dienstleistungen anbieten zu können.

 

1.5. Statistische Auswertungen
Der Kunde nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass K!M Zahlen, wie Laufzeit, Kampagne, Preis und Inserent erheben und auswerten kann und diese auch anonymisiert an Dritte für statistische Zwecke weiterleiten kann.

 

2. ABSCHLUSS DER AUFTRÄGE
2.1. Zustandekommen
Angebote von K!M sind unverbindlich in Bezug auf Verfügbarkeit, Werbemittel und Werbezeiten. Ein Angebot wird erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung von K!M gültig, dies sofern der Auftraggeber nicht innert 24 Stunden schriftlich protestiert. K!M kann zusätzlich eine schriftliche Bestätigung vom Auftraggeber/Inserent verlangen. Mit der Warenlieferung, einer Anzahlung oder der Ausstrahlung einer Werbesendung kommt der Auftrag in jedem Fall zustande. Die Ausstrahlung ersetzt eine allfällige Bestätigung.

 

3. PREISE
3.1. Allgemein
Angebotene Preise beinhalten keine Installations-, Produktions-, Transport- oder anderweitige Kosten. Ausnahmen werden in der Offerte explizit erwähnt. Diese werden separat berechnet und gehen immer zu Lasten des Kunden. Alle Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer, oder jede andere gesetzliche Steuer.

 

3.2. Software Dienstleistungen
Kunden und Partner leisten eine jährliche Lizenzzahlung pro Werbeträger an K!M. Der Grundpreis für Werbung ist die Bezahlung für eine Werbeausstrahlung.

 

3.3. Preisänderungen
Preisänderungen sind ohne Begründung jederzeit möglich. Sie müssen für laufende Werbekampagnen mindestens 10 Arbeitstage zum voraus bekannt gegeben werden. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen mittels eingeschriebenen Briefes vom Auftrag zurück zu treten. Ohne gegenteilige Mitteilung des Auftraggebers, wird der Auftrag wie definiert ausgeführt.

 

4. RABATTE UND KOMMISSION
4.1. Beraterkommission
Agenten, Agenturen, Dienstleister oder Dritte erhalten eine Beraterkommission, sofern sie entsprechende Dienstleistungen nachweisen können, die für K!M zu Gewinnsteigerung, Aufwandminderung oder Risikominimierung führen. Es bestehen besondere Berater-Verträge für längerfristige Zusammenarbeit.

 

4.2. Gewährleistung von Agenturen
Agenturen sichern K!M die rechtmässige Verwendung der Rabatte zu, namentlich die Weitervergütung an den Kunden, ausser dieser hat explizit darauf verzichtet. Ferner sichert die Agentur zu, seinen Kunden transparent über Rabatte informiert zu haben und durch eine Auszahlung keine Rechts- oder Vertragsverletzung zu begehen.

 

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Rechnungsstellung
Die Erstabrechnung für Lizenzen erfolgt im Voraus pro Rata bis zum Ende des laufenden Jahres, danach durch Jahresrechnung ab Januar bis Dezember. Lizenzkosten sind im Voraus fällig. Der Aufwand für Hardware und Video/Animation wird mindestens zur Hälfte bei Bestellung fällig, die Restabrechnung erfolgt nach Erhalt der Lieferung. Leistungen für Grafik, Animation, Video, Installation und Zubehör erfolgt nach Lieferung, jeweils am Ende jedes Kalendermonats. Die Abrechnungen für jeden Werbeauftrag erfolgt monatlich, vor der Ausstrahlung.

 

5.2. Zahlung
Sämtliche Rechnungen sind spätestens 10 Tage, rein netto, nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausstrahlung der Werbung nur stattfindet, wenn mindestens 2 Tage vor dem Ausstrahlungstermin alle Rechnungen beglichen sind.

 

5.3. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 5% sowie zusätzlich CHF 20.00 Mahngebühren für jede Mahnung erhoben. Weiter behält sich K!M vor, laufende Werbeleistungen und Distributionsleistungen zu unterbrechen und oder Vorauszahlungen oder Sicherheiten einzufordern. Der Zahlungsanspruch auch für unterbrochene Aufträge bleibt ungeachtet bestehen. Bestellte und allenfalls gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der K!M.

 

6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1. K!M
K!M gewährleistet die sorgfältige Erbringung aller Dienstleistungen, Installationen und Distribution von Werbeträgern, Werbemitteln und der dazugehörigen digitalen Verwaltungssoftware, sofern möglich.


K!M kann keine Gewährleistung für die Qualität von Werbeaufträgen übernehmen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Leistung besteht dann lediglich in der quantitativen Ausstrahlung der definierten Medien. Kann ein Auftrag aufgrund von Umständen, die vom Kunden verursacht worden sind (zu spät, falsch, falsch gekennzeichnet, fehlerhaft oder im falschen Format, etc.), nicht ausgeführt werden, haftet K!M in keiner Weise. Ein Ersatzanspruch ist ausgeschlossen.

 

Weiterhin besteht für K!M keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Internetunterbruch, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, ihm können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

 

6.2. Wettbewerbsgesetz und Rechte
Jeder Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel, -formen und –inhalte weder direkt noch indirekt (d.h. insbesondere über eine Verlinkung zu weiteren Inhalten und Plattformen) gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens-, Persönlichkeits- oder Markenrechte verletzen noch gegen andere gewerbliche Schutzrechte oder gegen wettbewerbsrechtliche (UWG, PBV), rundfunkrechtliche (RTVG), und weitere Bestimmungen (wie Lotterie-, Spielbanken-, Straf-, Heilmittel-, Alkohol-, Lebensmittelgesetz usw.) und Grundsätze (wie Grundsätze der Lauterkeitskommission) der Schweiz oder des entsprechenden Ausstrahlungslandes verstossen.


Partner können konkurrenzierende Werbung auf eigenen Wunsch hin ausschliessen. Sollte es aus jedweden Gründen doch dazu kommen, dass konkurrenzierende Werbung ausgestrahlt wird, so wird dies umgehend behoben. K!M haftet in diesem Fall jedoch nicht für allfällig geltend gemachte Schäden.

 

6.3. Prüfungspflicht und Leistungsnachweis
Der Auftraggeber hat die korrekte Ausführung während der Ausstrahlung zu überprüfen und allfällige Mängel innert 10 Kalendertagen schriftlich bekannt zu geben. Ohne Reaktion gilt die Erfüllung des Auftrages als rechtmässig.

 

6.4. Messung der Leistung
K!M verwendet ausschliesslich seine eigenen Tools, Software und Programme um einen allfälligen Leistungsausweis zu erbringen, Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

6.5. Mängelbehebung durch K!M
Hat K!M nachweislich einen Auftrag falsch oder nicht ausgeführt, kann K!M diesen nach eigenem Ermessen durch gleichwertige Lieferung oder Ersatzausstrahlung nachholen oder wiederholen. Weitergehende Ansprüche wie Minderung oder Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

7. HAFTUNG
7.1. K!M
K!M sowie seine Partner haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. K!M übernimmt keine kausalen Schäden (entgangenem Umsatz/Gewinn/Bekanntheit etc.) oder anderen Folgeschäden.

 

7.2. Werbeauftraggeber/Partner/Kunde
Alle Vertragspartner haften gegenüber K!M für Schäden, die durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit der Lieferung, Qualität und sonstigen Verpflichtungen entstanden sind.

 

8. NUTZUNGSRECHTE, FREISTELLUNG
8.1. Herstellungsrechte
Der Werbeauftraggeber ist verpflichtet, alle zur Herstellung der Videos/Grafiken notwendigen Rechte auf eigenen Namen und eigene Rechnung einzuholen.

 

8.2. Distributionsrechte
Der Auftraggeber/Agentur sichert zu, dass er über sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügt. Er räumt K!M für die Distribution der Medien die erforderlichen Nutzungs-, Distributions- und Bearbeitungsrechte ein, inklusive der presserechtlichen Kennzeichnung von „Werbung“.

 

8.3. Freistellung
Sollte eine Werbemassnahme, wegen deren Inhalt aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen von Seiten Dritter angegangen werden, stellt der Auftraggeber K!M von sämtlichen Ansprüchen frei. Der Auftraggeber und oder die Agentur verpflichten sich, sämtliche Kosten, die aus einer möglichen Prozessführung entstehen zu ersetzen.

 

8.4. Urheber- und Leistungsschutzrechte eigene Herstellung
K!M bietet die Herstellung von Werbemitteln an, wobei sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte des Produktes bei K!M verbleiben. Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht (zeitlich und örtlich uneingeschränkt) zum Zwecke der Werbung.

 

9. RÜCKTRITTSMÖGLICHKEITEN
9.1. Durch K!M
Bei unvorhersehbaren Änderungen (Aufsichtsbehörden, ausserordentliche Konkurrenzsituation mit dem Partner) oder Einfluss höherer Macht, kann K!M von bestehenden Aufträgen zurücktreten. Ansprüche des Auftraggebers sind dann ausgeschlossen.

 

9.2. Durch Werbeauftraggeber, Konventionalstrafe
In Ausnahmefällen kann ein Auftraggeber von einer in Auftrag gegebener Distribution zurücktreten. Der Rücktritt muss 40 Kalendertage vor Distribution, schriftlich und begründet an K!M gestellt werden. Ein Rücktrittsgesuch wird erst rechtsgültig, wenn K!M dem Gesuch schriftlich zugestimmt hat. Unter 40 Kalendertagen gelten folgende Rabattvergütungen zzgl. MwSt:
Zwischen 39 und 25 Kalendertagen: 50%
Zwischen 24 und 10 Kalendertagen: 75%
Unter 10 Kalendertagen: 100%

 

9.3. Kündigung
K!M ist berechtigt, sämtliche Distribution ohne Vorankündigung frist- und entschädigungslos einzustellen und den geschlossenen Vertrag zu kündigen, sobald Zweifel an der rechts- und vertragskonformen Nutzung der Distribution aufkommen (z.B. widerrechtliche Nutzung, nicht autorisierte Vermittlung an Dritte, etc.). Sofern nicht anderes vereinbart, beträgt die minimale Vertragslaufzeit für Lizenzen fünf Jahre mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Der Vertrag ist erstmals nach Ablauf der minimalen Vertragslaufzeit kündbar. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch wieder um 12 Monate. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen.

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Anwendbares Recht
Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit K!M abgeschlossenen Werbeaufträge oder andere Geschäfte findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht.

 

10.2. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den ihnen zugrundeliegenden Werbeaufträgen oder anderen Geschäften ist unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel ausschliesslich das Handelsgericht des Kantons Schwyz zuständig.

 

10.3. Schriftlichkeitsvorbehalt
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder der Werbebedingungen der Gruppengesellschaften sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

10.4. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.


Druckfehler vorbehalten. Pfäffikon SZ, 18. Juli 2017

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